Rathaus Ober-Olm
Kirchgasse 7
55270 Ober-Olm
Deutschland
Telefon: 0 61 36 / 80 40
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Änderung Rats- und Ausschusssitzungen
Informationen zur Änderung der öffentlichen Bekanntmachungen der Rats- und Ausschusssitzungen ab dem 01.01.2024.
Ortsplan
Ortsplan der Gemeinde Ober-Olm. Der Plan steht Ihnen als PDF zur Verfügung.
Parksituation
Ihr Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt in Nieder-Olm:
Frau Lea Krause
E-Mail:
sowie die Rufnummer
0 61 36 / 691-13170
VG Nieder-Olm
Partnerschaften
Mehr Mobilität mit Mitfahrbänken
Es ist endlich soweit: die lang geplanten Mitfahrbänke werden ab sofort das Mobilitätskonzept in Ober-Olm ergänzen. Sie sind, neben dem öffentlichen Nahverkehr, ein zusätzliches, flexibles und kostenfreies Transportmittel, zudem auch noch umweltschonend und nachhaltig.
So verbinden sie im Ort 5 relevante Punkte, wie das Einkaufszentrum Rewe/Aldi, den Sportplatz, die Lannerstraße (alte Bushaltestelle), die Obergasse (Ecke Pfarrgasse) und nicht zuletzt den Bahnhof Klein-Winternheim/ Ober-Olm. Hier wurde der Schulterschluss mit unserer direkten Nachbargemeinde geschaffen, denn beide Gemeinden rücken näher zusammen- wobei letztere eine Erweiterung im eigenen Ort plant. Somit wird dann auch durch diese Verflechtung der Radius größer, wie zum neuen Ärztehaus, zum Andreasplatz oder vielleicht zum dortigen Einkaufsmarkt- und eben auch zurück.
Mitfahrbänke bieten viele Möglichkeiten: sie machen mobiler und verkürzen Fußwege, was gerade für ältere und eingeschränkte Menschen eine enorme Erleichterung darstellt. Sie unterstützen die Grund- und Nahversorgung der Bürger, und nicht zuletzt werden durch sie intergenerative Kontakte und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Menschen gestärkt- es ist also eine Form der aktiven Nachbarschaftshilfe.
Wie funktionieren die Mitfahrerbänke?
Neben jeder Bank an den o.g. Plätzen steht ein ausklappbares Fahrtzielschild, mit dem man entsprechend anzeigen kann, wohin man gern mitgenommen werden möchte. Die Entscheidung, bei wem man einsteigt, bzw. wen man mitnimmt, liegt bei dem „Gast“ und dem „Fahrer“ selbst. Empfohlen wird jedoch, dass die Volljährigkeit bei der mitzunehmenden Person gegeben ist- generell liegt die Aufklärung und die Entscheidung darüber natürlich bei den Erziehungsberechtigten.
Bei Schäden und Unfällen haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, die Bänke und Richtungsweiser werden von der Ortsgemeinde gewartet. Betont werden muss, dass die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt und die Initiatoren und Betreiber keine Haftung übernehmen, ein zusätzlicher Versicherungsschutz besteht nicht.
Bleibt zu wünschen, dass die Mitfahrbänke als das gesehen und behandelt werden, was sie sind: ein Instrument für eine nachhaltige, unkomplizierte Vernetzung unserer Gemeinde(n), sowohl den mobilen, als auch den zwischenmenschlichen Aspekt betreffend!
Britta Werner
(Beigeordnete Umwelt & Verkehr)