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Rathaus Ober-Olm

Rathaus mit Wappen von Ober-Olm

Kirchgasse 7
55270 Ober-Olm
Deutschland

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Telefon: 0 61 36 / 80 40
Fax: 0 61 36 / 8 90 50

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Änderung Rats- und Ausschusssitzungen

Megafon mit dem Schriftzug "Information"

Informationen zur Änderung der öffentlichen Bekanntmachungen der Rats- und Ausschusssitzungen ab dem 01.01.2024.

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Ortsplan

Voransicht des Ortsplanes Ober-Olm

Ortsplan der Gemeinde Ober-Olm. Der Plan steht Ihnen als PDF zur Verfügung.

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Parksituation

Ihr Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt in Nieder-Olm: 

Frau Lea Krause
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

sowie die Rufnummer
0 61 36 / 691-13170

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Stichwahl für das Amt des Landrates

Liebe MitbürgerInnen,

am kommenden Sonntag ist die Stichwahl für das Amt des Landrates. Vielleicht haben Sie Ihren Wahlschein nicht mehr im Besitz, da Sie nicht mit einer Stichwahl gerechnet haben. Um einen neuen Wahlschein zu erhalten, beantragen Sie die diesen bitte bei der VG Nieder-Olm. Die Beantragung ist bis zum zweiten Tag vor der Wahl – also bis Freitag, dem 14.03.2025, 18:00 Uhr – bei der Verbandsgemeindeverwaltung möglich.

In den Fällen § 17 Abs. 2 KWO können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.

Hier der Auszug aus der Kommunalwahlordnung für diesen Fall:

Kommunalwahlordnung
(KWO)
Vom 11. Oktober 1983

§ 17 Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins

(1) Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.

(2) Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

1. wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (§ 11 Abs. 8, § 11a Abs. 1) oder die Frist für die Erhebung von Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis (§ 13 KWG) versäumt hat,

2. wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eintreten,

3. wenn sein Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Rahmen des Verfahrens nach § 13 KWG festgestellt wird.

Das Wahllokal in Ober-Olm ist am Sonntag, 16.03. von 8 bis 18 Uhr für die Wahl geöffnet.

Mit freundlichem Gruß

Matthias Becker
Ortsbürgermeister